Vereinsordnung
Mit Beschluß der Vorstandssitzung vom 5.6.2008 tritt unsere Vereinsordnung in Kraft. Sie wurde als nötig erachtet, um das Vereinsleben zu regeln und um die sehr knapp gefaßten Statuten vereinsintern zu ergänzen.
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Vereinsordnung des Coro Polifonico Indep
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Vereinsordnung
des „Coro Polifónico
Independencia“
(im folgenden CPI genannt)
1 Zielsetzung dieser
Vereinsordnung
1. Die Vereinsordnung legt die Kompetenz- und Aufgabenverteilung innerhalb des CPI fest. Sie ergänzt die Satzung des CPI, ohne deren Gültigkeit zu ändern, oder Teile dieser außer Kraft zu setzen.
2. Die Vereinsordnung gilt für alle Mitglieder des CPI.
3. Die Vereinsordnung kann nur vom Vorstand mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Änderungsvorschläge zu dieser Vereinsordnung sind an den Vorstand zu richten.
4. Die jeweils gültige Fassung der Vereinsordnung wird durch Auslegen im Proberaum veröffentlicht.
2 Mitglieder
1. Ein Antrag auf Mitgliedschaft wird unter Angabe der persönlichen Daten und Art der Mitgliedschaft schriftlich eingereicht. Die spanische und deutsche Sprache sollte beherrscht werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
2. Das Alter und Art der Mitgliedschaft, die maßgebend für die Beitragszahlung sind, wird für den 1.Januar des laufenden Geschäftsjahres festgestellt.
3. Mitglieder, die ohne triftigen Grund länger als ein Jahr im Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrags sind, werden vom Verein ausgeschlossen.
Arten der Mitgliedschaft:
2.1 Aktive Mitglieder (cap.2 art. 4)
1. Jeder, der das 16.Lebensjahr vollendet hat und in einer der folgenden Gruppen mitwirkt nennt sich aktives Mitglied.:
- Gemischter Chor
- Männerchor
- Blasorchester
- Blasinstrumentenschüler in Ausbildung
- sonst. Instrumentalgruppen
- Jugendchor
- sonst. kulturelle Gruppen
2. Wer länger als 3 Monate nicht zu den Proben erscheint, wird dadurch automatisch passives Mitglied. (siehe 2.2 Förderer)
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der aktiven Mitglieder beträgt ca. 2/3 des Beitrags der passiven Mitglieder und wird bis spätestens 28. Februar jeden Jahres eingesammelt. Alle weiteren aktiven Mitglieder derselben Familie bis 21 Jahre sind von der Beitragszahlung befreit.
4. Ab dem 60. Lebensjahr bedankt sich der CPI für deren Unterstützung mit einer Geburtstagskarte und auf Wunsch mit einem Ständchen zum Geburtstag. (60, 70, 75, 80, 85, 90)
2.2 Passive Mitglieder (Förderer) (socio
usuario cap.2 art.5)
1. Die Förderer beteiligen sich aktiv (z.B. bei der Vorbereitung von Festen) am Vereinsgeschehen.
2. Ab dem 60. Lebensjahr bedankt sich der CPI für deren Unterstützung mit einer Geburtstagskarte und auf Wunsch mit einem Ständchen zum Geburtstag. (60, 70, 75, 80, 85, 90)
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der passiven Mitglieder ab 16 Jahre wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt und wird bis spätestens 28. Februar jeden Jahres eingesammelt.
4. Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als passive Mitglieder, wenn mindestens ein Elternteil aktives oder passives Mitglied ist. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
2.3 Ehrenmitglieder (socio honorario
cap.2 art.7)
Ehrenmitglieder werden vom Vorstand wegen ihrer Verdienste um den Verein benannt und sind von der Beitragszahlung befreit.
2.4 Schülermitglieder (socios cadetes
cap.2 art.6)
Alle Mitglieder zwischen 6 und 16 Jahren, die in einer der musikalischen Gruppen mitwirken, nennen sich Schülermitglieder. Sie haben fast alle Rechte und Pflichten wie die aktiven, sind aber von der Beitragszahlung befreit. Mindestens ein Elternteil muß aktives, passives oder Ehrenmitglied sein. Sie haben die Möglichkeit im Chorhaus Unterricht zu nehmen. Ihre Mitgliedschaft geht ab 16 Jahren automatisch in aktiv über.
3 Der Vorstand
1. Die in dieser Vereinsordnung formulierten Aufgaben der Vorstandsmitglieder stellen das Mindestmaß an Pflichten dar. Darüber hinaus ist der persönliche Einsatz und das volle Engagement jedes Mitglieds des Vorstandes gefordert. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten fachübergreifend zusammen, dabei steht das Wohl des Vereines im Vordergrund.
2. Mitglieder des Vorstandes verhalten sich stets vorbildhaft für alle Mitglieder. Dies gilt insbesondere für den Umgang miteinander, die Disziplin und die Repräsentation des Vereines gegenüber der Öffentlichkeit.
3. Der Vorstand pflegt und fördert neben dem satzungsgemäßen Vereinszweck die Kameradschaft und die Beziehung aller Mitglieder untereinander.
4. Die Sitzungen des Vorstandes werden nichtöffentlich abgehalten. Interessierte Mitglieder des CPI können jedoch an den Sitzungen teilnehmen, sofern diese nicht als geheim erklärt wurden. Ein Protokollauszug der jeweils letzten Sitzung ist den Mitgliedern im Proberaum zu veröffentlichen.
5. Jedes Mitglied des Vorstandes ordnet seine Unterlagen und den Schriftverkehr und bewahrt die Dokumente auf. Diese Unterlagen werden bei einem Ämterwechsel dem Nachfolger übergeben oder dem Verein zur Verfügung gestellt.
6. Der Vorstand beruft in den ersten drei Monaten des Jahres die Generalversammlung ein, um eine gute Jahresplanung zu ermöglichen.
7. Die Mitglieder des Vorstandes erstellen zu Jahresbeginn einen Haushaltsplan, in dem die Höhe der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen beziffert wird. Der Haushaltsplan soll ausgeglichen sein bzw. die Höhe der erforderlichen Entnahme aus Rücklagen beziffern.
3.1 Gewählte Vorstandsmitglieder
Folgende Ämter werden bei der ersten Vorstandssitzung nach der jährlichen Generalversammlung auf die gewählten Personen verteilt:
- 3.1.1 Der 1. Vorsitzende
- 3.1.2 Der 2. Vorsitzende
- 3.1.3 Der Kassierer
- 3.1.4 Der Schriftführer
- 3.1.5 5 Beisitzer
- 3.1.6 2 Ersatzvorstandsmitglieder
- 3.1.7 2 Kassenprüfer
3.1.1 Der 1. Vorsitzende
1. Die Kompetenzen des 1. Vorsitzenden sind in der Satzung des CPI unter cap.4 art.14 definiert.
2. Seine Aufgaben sind eher strategisch als operativ ausgelegt. Er soll den allgemeinen Überblick bewahren und sich nicht mit Detailaufgaben beschäftigen müssen. Ein wichtiger Teil seiner Tätigkeit ist die Repräsentation des CPI.
3. Der 1. und der 2. Vorsitzende arbeiten eng zusammen.
4. Der 1. Vorsitzende koordiniert die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder.
5. Der 1. Vorsitzende ist Ansprechpartner für alle Mitglieder des Vereines.
6. Der 1. Vorsitzende gibt Informationen des Verbandes an die Vereinsmitglieder weiter.
7. Der 1. Vorsitzende gibt den Sängern und Musikern in Absprache mit dem 2. Vorsitzenden wesentliche Beschlüsse des Vorstandes bekannt.
8. Der 1. Vorsitzende fördert die Zusammenarbeit der Abteilungen und der Vorstandsmitglieder.
9. Der 1. Vorsitzende hält intensiven Kontakt zu den Mitgliedern und Abteilungen.
10. Der 1. Vorsitzende lädt zu Veranstaltungen ein.
11. Der 1. Vorsitzende erhält die Aushänge vor der Veröffentlichung zur Korrektur.
12. Der 1. und 2. Vorsitzende sprechen sich über ihre Anwesenheit bei Geburtstagsständchen der Förderer ab. Bei Geburtstagen von Ehrenmitgliedern ist die Anwesenheit des 1. Vorsitzenden erwünscht.
13. Der 1. Vorsitzende überwacht oder organisiert zusammen mit dem Gebäudewart und Küchenwart die Übergabe der Hausmeisterwohnung.
3.1.2 Der 2. Vorsitzende
1. Der 2. Vorsitzende vertritt und entlastet den 1. Vorsitzenden
2. Der 2. Vorsitzende ist Ansprechpartner für die Mitglieder des Vereins.
3. Der 2. Vorsitzende beteiligt sich aktiv an der Vereinsarbeit.
4. Der 2. Vorsitzende führt neue aktive Mitglieder in den Verein ein.
5. Der 2. Vorsitzende organisiert die Geburtstagsständchen.
6. Der 2. Vorsitzende informiert in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden und dem musikalischen Leiter die Musiker/Sänger über wesentliche Beschlüsse des Vorstandes.
7. Der 2. Vorsitzende ist mitverantwortlich für den Ablauf der Vereinsveranstaltungen.
3.1.3 Der Kassierer
1. Der Kassierer führt selbständig die gesamte Buchhaltung.
2. Der Kassierer erledigt den gesamten Zahlungsverkehr und bewahrt im Rahmen der gesetzlichen Pflichten die betreffenden Belege auf.
3. Der Kassierer überwacht den termingerechten Eingang von Zahlungen.
4. Der Kassierer stellt Spendenbescheinigungen aus.
5. Der Kassierer erstellt den jährlichen Kassenabschluß.
6. Der Kassierer gibt in den Sitzungen des Vorstandes regelmäßig einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereines.
7. Der Kassierer darf ohne Bevollmächtigung durch den Vorstand Wechselgeld für Veranstaltungen besorgen.
8. Der Kassierer erstellt mit Hilfe des Vorstandes den jährlichen Haushaltsplan.
9. Der Kassierer organisiert das Einsammeln der Mitgliedsbeiträge bis spätestens 28. Februar des laufenden Geschäftsjahres. Er kann hierfür jemanden beauftragen, der diesen Dienst für eine vom Vorstand festgelegte Gebühr übernimmt.
10. Der Kassierer vertritt im Verhinderungsfall die beiden Vorsitzenden.
11. Der Kassierer hat Mitspracherecht bei der Besetzung der Kasse(n) bei Vereinsveranstaltungen.
12. Der Kassierer darf ohne Genehmigung des 1. Vorsitzenden Ausgabenbelege bis zu einem Wert von 2.000.000Gs auszahlen.
3.1.4 Der Schriftführer
1. Der Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr mit anderen Musikvereinen und Chören, dem Chorverband, Veranstaltungsgästen usw. und ist Ansprechpartner für Auftritte.
2. Der Schriftführer erstellt Protokolle von Vorstandssitzungen, Eltern- und Mitgliederversammlungen. Am Ende der Protokolle werden die noch offenen Punkte aufgeführt bis diese erledigt sind. Die Protokolle werden vorab dem 1. Vorsitzenden zur evtl. Korrektur bekanntgegeben und nach dessen Freigabe vom Schriftführer und dem 1. Vorsitzenden unterzeichnet. Der Schriftführer fertigt für alle Vorstandsmitglieder Kopien an und verteilt diese bis spätestens zur nächsten Sitzung.
3. Der Schriftführer erstellt nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden einen Auszug des jeweils letzten Sitzungsprotokolls und hängt dieses im Proberaum aus.
4. Der Schriftführer erstellt die Protokolle der Generalversammlungen in spanischer Sprache.
5. Der Schriftführer koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit des CPI . Er sorgt dafür, daß in den Medien über Veranstaltungen und die aktuelle Entwicklung des CPI berichtet wird. Er kündigt rechtzeitig Veranstaltungen an und sorgt für eine nachfolgende Berichterstattung in öffentlichkeitswirksamer Form. Die Funktionsträger des Vereins versorgen den Schriftführer unaufgefordert mit Informationen, die für die Öffentlichkeitsarbeit relevant sind.
3.1.5 Die Beisitzer (5 Stück)
1. Die Beisitzer sind voll stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes.
2. Sie übernehmen, soweit möglich, die Ausübung der vom Vorstand ernannten Ämter.
3.1.6 Ersatzvorstandsmitglieder (2
Stück)
1. Die Ersatzvorstandsmitglieder übernehmen im Falle eines Rücktritts die unbesetzten Posten.
2. Sie können, um sich einzuarbeiten, an den Vorstandssitzungen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
3.1.7 Die Kassenprüfer (síndicos cap.2,
art.11)
1. Die Zahl der Kassenprüfer wird gemäß cap.2, art.11 der Vereinssatzung auf zwei festgelegt. Außerdem wird ein Vertreter gewählt, der im Falle eines Rücktritts den Posten übernimmt.
3.2 Ernannte Ämter
Folgende Posten werden nicht gewählt, sondern es werden Mitglieder vom jeweils amtierenden Vorstand damit beauftragt oder gegen Bezahlung angestellt. Es ist erwünscht,dass diese Beauftragte als Berater an den Vorstandssitzungen teilnehmen, sie haben aber kein Stimmrecht. Idealerweise sollten diese Ämter von Beisitzern ausgeübt werden:
- 3.2.1 Die Dirigenten
- 3.2.2 Die Jugendausbilder
- 3.2.3 Der Sekretär
- 3.2.4 Der Pressebeauftragte
- 3.2.5 Der Noten- und Kleiderwart Chor
- 3.2.6 Der Noten- und Kleiderwart Blasmusik
- 3.2.7 Der Instrumentenwart
- 3.2.8 Der Gebäudewart
- 3.2.9 Der Küchenwart
- 3.2.10 Der Fahnenträger
- 3.2.11 Der Jugendvertreter
- 3.2.12 Der Vertreter der Eltern
3.2.1 Die Dirigenten
1. Die Dirigenten sind in musikalischer Hinsicht gesamtverantwortlich für Chor und Blasmusik. Im Verhinderungsfall beauftragen sie frühzeitig einen Stellvertreter. Sie kümmern sich darum, daß in allen musikalischen Abteilungen die Voraussetzungen für eine fundierte und zukunftsorientierte musikalische Arbeit und Ausbildung gegeben sind.
2. Die Dirigenten achten auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung der Orchesterbesetzung/Stimmverteilung. Sie können, wenn die Spielfähigkeit nicht gewährleistet ist, nach vorheriger Abstimmung mit einem der beiden Vorsitzenden Aushilfen hinzuziehen.
3. Die Dirigenten informieren gemeinsam mit anderen Vorstandsmitgliedern die Musiker/Sänger über Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Sie geben dabei Anreize und Informationen über musikalische Entwicklung und Ereignisse. Sie motivieren die Musiker/Sänger zur Weiterbildung. Bei entsprechender Teilnehmerzahl organisieren sie vereinsinterne Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
4. Die Dirigenten arbeiten konstruktiv und kooperativ mit dem Vizedirigenten und den Ausbildern zusammen.
5. Die Dirigenten sind mitverantwortlich für die Organisation, Gestaltung und Durchführung musikalischer Veranstaltungen.
6. Die Dirigenten entscheiden gemeinsam mit dem Vizedirigenten über den Eintritt in Chor/Blasmusik.
7. Die Dirigenten definieren die Qualitätsstandards in Musik und Ausbildung. Sie sind verantwortlich für die musikalische Qualität und das Auftreten Der Blasmusik/Chor in der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Kleiderordnung. Sie sind berechtigt, undisziplinierte Musiker/Sänger vom Auftritt oder von der Probe auszuschließen.
8. Zusätzlich zu den regulären Proben helfen die musikalische Leiter hinsichtlich der musikalischen Aufgaben bei der Durchführung und Organisation von Probetagen und Probewochenenden. Außerordentliche Probetermine (Registerproben, Orchesterproben, Chorproben, ...) legen sie in Rücksprache mit den Sängern/Musikern fest.
9. Die Dirigenten stehen bei der Instrumentenbeschaffung beratend zur Seite.
10. Die Dirigenten koordinieren gemeinsam mit dem Jugendvertreter die Zusammenarbeit mit den Musikschulen und sonstigen Ausbildern.
11. Die Dirigenten arbeiten bei der Formulierung von Programmansagen mit und führen diese gegebenenfalls auch durch.
12. Die Dirigenten geben Änderungen des aktiven Mitgliederbestands an den Sekretär weiter, damit dieser eine aktuelle Liste aller Mitglieder führen kann.
3.2.2 Die Jugendausbilder
1. Die Jugendausbilder werden vom Verein angestellt. Der Vorstand legt den Lohn fest.
2. Sie unterrichten die Schülermitglieder am Instrument und in Musiktheorie.
3. Sie organisieren zusammen mit den Dirigenten und dem gesamten Vorstand Fortbildungsseminare mit den Bläsern.
4. Sie fördern die Kameradschaft und erleichtern den Einstieg in das Blasorchester.
3.2.3 Der Sekretär
1. Der Sekretär entlastet den Schriftführer.
2. Der Sekretär bestimmt jeweils für Chor und Blasmusik jemanden, der die Anwesenheitsliste führt. Die Namen der Sänger und Musiker, die für treuen Probenbesuch zu ehren sind, meldet er vor der Adventsfeier den Vorsitzenden. Die Anwesenheitsstatistik ist halbjährlich im Proberaum zu veröffentlichen.
3. Der Sekretär führt und aktualisiert folgende Listen:
- Gesamtliste aktive Mitglieder
- Gesamtliste passive Mitglieder
- Liste der Vorstände seit Vereinsbeginn
- Passagierlisten für geplante Fahrten
- Vorstand aktuell/Beauftragte
- Ehrungen für Anwesenheit bei den Proben
4. Der Sekretär erstellt im Januar folgende Listen:
- Sänger aktuell
- Bläser aktuell
- Anwesenheitsliste Chor
- Anwesenheitsliste Bläser
- Ehrungen von Mitgliedern
- aktuelle Besetzung Chor
- aktuelle Besetzung Bläser
- Jubilare und Ständchen des kommenden Jahres
- Telefonnummern und e-Mailadressen der Mitglieder
- Geburtstage aktiver Mitglieder
5. Der Sekretär erstellt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand Aushänge zur Bekanntmachung von Festen, Konzerten und Versammlungen und verteilt diese in den Kaufläden und öffentlichen Treffpunkten. Er hat eine Liste der Aushangplätze.
6. Der Sekretär erstellt in Zusammenarbeit mit den Dirigenten und des 1. Vorsitzenden die Programmabläufe von Festen und Konzerten.
7. Der Sekretär erstellt einen Jahrestätigkeitsbericht, der in der Generalversammlung verlesen wird. Es genügt eine stichwortartige Auflistung mit Datum und Anlaß.
8. Der Sekretär sammelt Veranstaltungschecklisten für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie Konzerte, Altennachmittag,..., um deren Vorbereitung zu vereinfachen und zu dokumentieren. Bisher nicht damit betraute Personen finden sich dann in der Organisation leichter zurecht.
9. Der Sekretär sorgt für Aktualisierungen von Satzung und Vereinsordnung und sorgt dafür, daß sich im Proberaum immer jeweils ein gedrucktes Exemplar befindet.
10. Der Sekretär sammelt und archiviert Schriftstücke, Zeitungsartikel, Andenken, Bilder, Programmhefte, Eintrittskarten und dokumentiert so das Vereinsgeschehen für spätere Generationen.
3.2.4 Der Pressebeauftragte
1. Der Pressebeauftragte ist Leiter der Redaktion eines Koloniemitteilungsblattes und der offiziellen Website des CPI.
2. Der Pressebeauftragte ist verantwortlich für die vereinseigene Radiostation.
3. Der Pressebeauftragte organisiert Ton- und Filmaufnahmen von Konzerten. Hierfür steht ihm ein im Haushaltsplan festgelegtes Budget zur Verfügung.
4. Der Pressebeauftragte ist verantwortlich für die Tonanlage des Vereins.
3.2.5 Der Noten- und Kleiderwart Chor
1. Er hat die Aufgabe das gesamte Notenmaterial des Chores übersichtlich zu organisieren, und die Ausgabe und das Einsammeln von Noten abzuwickeln.
2. Er kopiert und archiviert die Originale.
3. Er besorgt neue Stücke bei Partnervereinen.
4. Er erstellt in Absprache mit dem musikalischen Leiter Listen der Stücke, die sich in den Ordnern befinden sollen und hilft diese zu vervollständigen.
5. Er verwaltet und betreut die vereinseigenen Kleidungsstücke. Er ist allein befugt die Uniformen des Chores auszugeben und überwacht die Rückgabe der Kleidungsstücke.
6. Er hat dafür zu sorgen, daß jedem Sänger die der jeweiligen Kleiderordnung entsprechenden Kleidungsstücke zur Verfügung stehen.
7. Er führt eine Inventarliste, auf der die Entleiher, die entliehenen Teile und die Restbestände aufgeführt sind.
3.2.6 Der Noten- und Kleiderwart
Blasmusik
1. Er hat die Aufgabe das gesamte Notenmaterial der Blasmusik übersichtlich zu organisieren, und die Ausgabe und das Einsammeln von Noten abzuwickeln.
2. Er kopiert und archiviert die Originale.
3. Er besorgt neue Stücke bei Partnervereinen.
4. Er erstellt in Absprache mit dem musikalischen Leiter neue Notenhefte.
5. Er verwaltet und betreut die vereinseigenen Kleidungsstücke. Er ist allein befugt die Uniformen der Blasmusik auszugeben und überwacht die Rückgabe der Kleidungsstücke.
6. Er hat dafür zu sorgen, daß jedem Sänger die der jeweiligen Kleiderordnung entsprechenden Kleidungsstücke zur Verfügung stehen.
7. Er führt eine Inventarliste, auf der die Entleiher, die entliehenen Teile und die Restbestände aufgeführt sind.
3.2.7 Der Instrumentenwart
1. Der Instrumentenwart verwaltet und betreut das vereinseigene Instrumentarium.
2. Der Instrumentenwart führt eine Inventarliste auf aktuellem Stand, die er einmal jährlich dem Vorstand zur Kenntnis gibt. Diese beinhaltet eine Aufstellung der aktuell vorhandenen Instrumente sowie die derzeitigen Entleiher und die bisherige Leihdauer.
3. Der Instrumentenwart erledigt das Entleihen und die Zurücknahme vereinseigener Instrumente.
4. Der Instrumentenwart schließt mit den Entleihern schriftliche Leihverträge ab. Darin sind eine eventuelle Leihgebühr, die Reparaturbedingungen, der Zustand des Instruments bei Ausgabe, sowie Vereinbarungen über den Zustand des Instruments bei Rückgabe genau definiert. Über Vertragsabschlüsse und –änderungen informiert er den Vorstand.
5. Der Instrumentenwart holt bei Instrumentenneuanschaffungen Angebote ein und kümmert sich um die Abwicklung.
6. Der Instrumentenwart führt wenn möglich kleinere Reparaturen selbst durch, bzw. kümmert sich um die Erledigung von Reparaturen bei einem zuständigen Fachmann.
7. Der Instrumentenwart kümmert sich um die Durchsicht der entliehenen Instrumente und beaufsichtigt die Wartung.
3.2.8 Der Gebäudewart
1. Der Gebäudewart ist verantwortlich für Gebäude und Außenanlagen des Vereines.
2. Der Gebäudewart kontrolliert die Bausubstanz und ordnet kleinere Reparaturarbeiten an.
3. Der Gebäudewart kontrolliert, ob der Hausmeister seine Putz- und Mäharbeiten ordnungsgemäß ausführt.
4. Der Gebäudewart überwacht oder organisiert zusammen mit dem 1. Vorsitzenden und Küchenwart die Übergabe der Hausmeisterwohnung.
5. Der Gebäudewart verwaltet die Schlüssel für den Proberaum und führt eine Liste der ausgegebenen Schlüssel. Vorstandsmitglieder, Dirigenten, Ausbilder und Musiker können auf Antrag einen Schlüssel erhalten. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Gebäudewart sofort zu melden.
3.2.9 Der Küchenwart
1. Der Küchenwart ist zuständig für die Küche des Chorhauses (Geschirr, Einrichtung,...) und überwacht deren Benutzung.
2. Der Küchenwart ist verantwortlich für die Organisation von Essenszubereitung und Kantine bei Festen und spricht sich mit den jeweiligen Verantwortlichen ab.
3. Der Küchenwart erstellt Listen der benötigten Mengen von Lebensmitteln und Getränken bei Festen, um Nachfolgern den Einstieg in die vielfältigen Aufgaben zu erleichtern.
3.2.10 Der Fahnenträger
Der Vorstand sorgt für eine geeignete Besetzung des Fahnenträgers. Dieser bewahrt die Vereinsfahne auf und übernimmt bei entsprechenden Anlässen die Funktion des Fahnenträgers.
3.2.11 Der Jugendvertreter (noch nicht
besetzt)
1. Der Jugendvertreter vertritt die jugendlichen Musiker der Blasmusik und ist gemeinsam mit dem musikalischen Leiter für Belange der Jugendausbildung zuständig. Er ist somit Ansprechpartner für alle Jugendlichen, Eltern und Musikschullehrer.
2. Der Jugendvertreter hält Kontakt zu den Eltern der Jungmusiker und zum Vertreter der Eltern.
3. Der Jugendvertreter beruft mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung ein und leitet diese. In dieser Elternversammlung wird auch alle zwei Jahre der Vertreter der Eltern gewählt.
4. Der Jugendvertreter hält Kontakt zu den Schulen und bemüht sich so um Musiker- und Sängernachwuchs.
5. Der Jugendvertreter kümmert sich gemeinsam mit der Jugendkommission, der er als Leiter vorsteht, und gegebenenfalls mit dem musikalischen Leiter um:
- Gründung von neuen Instrumental- oder Singgruppen
- Auftritte dieser Gruppen
- Lehrgänge, Probetage
- Veranstaltungen der Vereinsjugend (Ausflüge, Zeltwochenende, ...)
3.2.12 Der Vertreter der Eltern (noch
nicht besetzt)
1. Der Vertreter der Eltern vertritt die Interessen der Eltern im Vorstand.
2. Der Vertreter der Eltern unterstützt und berät den Vorstand und die Jugendkommission bei der Verwirklichung der Ideen und Aktivitäten der Jugendarbeit.
3. Der Vertreter der Eltern organisiert Helfer bei Veranstaltungen der Jugend.
4. Der Vertreter der Eltern ist ständiges Mitglied in der Jugendkommission.
4 Die Jugendkommission (noch
nicht aufgestellt)
1. Die Jugendkommission ist eine ständige Einrichtung. Sie unterstützt den Jugendvertreter, organisiert musikalische und außermusikalische Aktivitäten der Vereinsjugend und beteiligt sich nach Möglichkeit an der Durchführung. Bei der Organisation und Durchführung musikalischer Aktivitäten der Jugend arbeitet die Jugendkommission eng mit dem jeweils verantwortlichen musikalischen Leiter zusammen.
2. Der Jugendvertreter leitet die Jugendkommission. Er beruft die Sitzungen ein.
3. Der Elternvertreter ist ständiges Mitglied der Jugendkommission. Die Sitzungen der Jugendkommission stehen allen Mitgliedern offen. Bei den Sitzungen der Jugendkommission sollte von jeder Abteilung mindestens ein Vertreter (Mitglied oder Ausbilder) anwesend sein.
5 Hausordnung
1. Gebäude und Außenanlagen werden sachgemäß und verantwortungsbewußt behandelt.
2. Mutwillig verursachte Schäden an Gebäude und Gegenständen des Vereins werden vom Verursacher ausgeglichen.
3. Anfallender Müll wird in die vorhandenen Abfalleimer geworfen. Pfandflaschen werden zur Kantine zurückgebracht.
4. Zum Urinieren die Toilette benutzen.
5. Zutritt zum Vereinsgelände haben nur Vereinsmitglieder oder Abholer von Musikern/Sängern
6. Jedes Mitglied ist für die Ordnung im Proberaumgebäude mitverantwortlich.
7. Der Proberaum wird in Ordnung zurückgelassen. Dazu werden die Stühle an der Wand aufgestapelt.
8. Sämtliche Türen und Fenster des Proberaums werden beim Verlassen geschlossen.
9. Der Gebäudewart verwaltet die Schlüssel für den Proberaum und führt eine Liste der ausgegebenen Schlüssel. Vorstandsmitglieder, Dirigenten, Ausbilder und Musiker können auf Antrag einen Schlüssel erhalten. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Gebäudewart sofort zu melden.
10. Beim Verlassen des Gebäudes sollte geprüft werden:
- Fenster und Türen geschlossen?
- Licht aus?
- Ventilator aus?
- Eingangstür abgeschlossen?
11. Feste finden im Proberaum nur dann statt, sofern es sich um Vereinsfeste des CPI handelt. Private Feiern sind nur mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt.
12. Wenn jemand eine Beschädigung entdeckt meldet er sie umgehend dem Gebäudewart.
13. Der Hausmeister hält Gebäude und Außenanlagen sauber.
14. Die Bewirtung nach den Proben in der Kantine erfolgt durch den Hausmeister.
6 Die Proben
1. Um die nötige Leistungsfähigkeit aller Gruppen zu gewährleisten und stetig zu entwickeln, üben die Sänger und Musiker in gemeinsamen Proben und auch selbständig daheim.
2. Die Teilnahme an einer der Abteilungen muß an- bzw. abgemeldet werden. Die Musiker und Sänger besuchen alle Proben und Auftritte ihrer Gruppe regelmäßig und pünktlich. Bei Probebeginn haben alle Musiker/Sänger Platz genommen und sind singbereit/spielfertig.
4. Die Probezeiten hängen am Schwarzen Brett aus.
5. Die Musiker/Sänger informieren die Dirigenten frühzeitig über absehbare Fehlzeiten. Es kann auch vor der Probe dem Führer der Anwesenheitsliste telefonisch Bescheid gegeben werden. Bei Minderjährigen muß dies durch die Eltern geschehen. Der fehlende Musiker/Sänger sorgt dafür, daß sein Notenordner evtl. Aushilfen zur Verfügung stehen.
6. Aktive, die öfter als dreimal unentschuldigt von den Proben fernbleiben, werden von den Proben ausgeschlossen.
7. Bei längeren, entschuldigten Fehlzeiten (Krankheit, Studium) geht der Mitgliedsstatus automatisch nach 3 Monaten von aktiv in passiv über.
8. Ausnahmefälle, wie schlechte Wegeverhältnisse oder schlechte Fahrmöglichkeiten werden mit den Eltern der betroffenen Kinder abgesprochen und werden besonders berücksichtigt. Es wird eine Liste darüber geführt.
9. Die Stimmung während der Proben soll eine gelockerte, jedoch arbeitsfreudige sein. Bei anhaltendem Stören kann der jeweilige Dirigent die betreffende Person von den Proben ausschließen.
10. Handys sind während den Proben abzuschalten.
7 Arbeitsmaterial Bläser:
Instrumente, Noten, Zubehör
1. Die gespielten Instrumente setzen sich aus drei Gruppen zusammen:
a) Private Instrumente
b) Vereinseigene Instrumente
c) Vereinseigene Instrumente mit Sondernutzungsrecht
2. Es ist selbstverständlich, das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die Instrumente, die Tonanlage, Notenständer und die Noten.
3. Vereinseigene Instrumente können geliehen werden. Bei Nichtgebrauch eines Instruments wird dies nach dreimonatiger Frist zurückgefordert.
4. Bei Beschädigungen des Instruments wird die jeweils vom zuständigen Prüfer der Instrumentenwartung festgestellte Wertminderung bezahlt. Bei Totalverlust der Gesamtwert.
5. Vereinseigene Leihinstrumente mit Sondernutzungsrecht:
Diese Instrumente sind von Spendern in BRD für eine bestimmte Person vorgesehen. Das Instrument wird bei Nichtgebrauch ein normales Leihinstrument.
6. Alle Vereins- und Privatinstrumente werden gewartet und durchgesehen:
Wartungsintervalle:
- Instrumente von Schülern in Ausbildung: alle 3 Monate
- Holzblasinstrumente des Orchesters: alle 6 Monate
- Blattkontrolle: alle 3 Monate
- Blechblasinstrumente des Orchesters: alle 6 Monate
- Nicht verliehene Instrumente: 1x im Jahr (Sommerferien)
- Zurückgegebenes Instrument: Endabnahme
-
7. Alle Noten sind und bleiben Eigentum des Vereins. Notenmappen werden von den Spielern bezahlt.
8. Notenständer, Notenhalter und Marschgabeln können vom Verein zu einem festgesetzten Betrag geliehen werden. Es wird für jedes angefangene Kalenderjahr gezahlt.
9. Jeder Spieler läßt eine Uniformweste anfertigen. Dazu wendet er sich an den Notenwart.
8 Arbeitsmaterial Sänger
1. Jeder bekommt 2 Chormappen mit den jeweiligen Noten vom Verein zur Verfügung gestellt. Bei Austritt werden diese zurückgegeben.
2. Uniformwesten und Krawatten für Männer stellt der Verein zur Verfügung. Halstücher für Frauen werden von diesen besorgt.
9 Auftritte, Fahrten
1. Der gemischte Chor und die Blasmusik gelten als Vertreter und Aushängeschild der Kolonie. Wir strengen uns bei jedem Anlaß an, unser Publikum mit unseren Darbietungen aufs Beste zu unterhalten. Wir sind uns bewußt, daß jeder einzelne auch vor und nach den Veranstaltungen den Verein repräsentiert, und sein Verhalten und Auftreten mit dem CPI in Verbindung gebracht wird, solange man durch Tragen der Uniform als Mitglied des CPI erkannt wird. Jeder kann also dazu beitragen, daß der CPI durch das Auftreten jedes Einzelnen als angenehmer, ernst zu nehmender und seriöser Verein in der Öffentlichkeit erscheint. Hierzu zählt insbesondere auch diszipliniertes Verhalten während der Auftritte und das Einhalten der angesagten Pausenzeiten. Diskussionen und unterschiedliche Meinungen tragen wir untereinander auf sachlichem Niveau aus, und achten darauf, daß die Öffentlichkeit hiervon nicht beeinflußt wird.
2. Bei Auftritten und Veranstaltungen helfen alle Musiker/Sänger bei Auf- und Abbauarbeiten u. ä. mit und haben alles dabei, was sie fürs Musizieren/Singen benötigen. Die Musiker/Sänger unterstützen die Mitglieder des Vorstandes bei deren umfangreichen Aufgaben.
3. Fahrten und Auftritte erfolgen immer als geschlossene Gruppe.
4. Busfahrten: - Es wird stets eine Passagierliste geführt.
- Der Bus ist ordentlich zu behandeln.
- Aus Gründen der Sicherheit ist das Sitzen auf den Rückenlehnen verboten.
- Die Sitze und Armlehnen sollen nicht von Schuhen beschmutzt werden.
- Vor jeder Fahrt werden 2 Personen bestimmt, die den anfallenden Müll in Tüten sammeln und anschließend sachgerecht entsorgen.
- Falls eine Musikanlage mitgenommen wird, soll die Lautstärke für alle Mitfahrer erträglich bleiben. Die Reiseleitung behält sich vor, die Benutzung zu untersagen.
- Die geplanten Abfahrtszeiten werden eingehalten.
5. Auftritte erfolgen in Uniform: - schwarze Hose (lang)
- oder schwarzer Rock
- weißes Hemd/Bluse
- schwarze Socken
- schwarze Schuhe
- Uniformweste (Chor nur Männer)
- außerdem Krawatte für Sänger und Halstuch für Sängerinnen
6. Chor und Bläser nehmen, so gewünscht, an Beerdigungen in den 3 Kolonien Teil und geben so das letzte Ehrengeleit. Freiwillige Spenden nimmt der Kassierer an. Bei verstorbenen aktiven Vereinsmitgliedern wird die Fahne dreimal über dem Grab gesenkt.
10 Feste, Konzerte, Seminare
1. Der 1. Vorsitzende koordiniert und überwacht die Organisation.
2. Die Dirigenten übernehmen die Programmgestaltung.
3. Der Küchenwart koordiniert und organisiert die Zubereitung von Essen und Besetzung der Kantine.
4. Passive und aktive Mitglieder helfen bei der Durchführung von Veranstaltungen, so z. B. durch Aufbauen von Tischen/Stühlen, Kuchenspenden, Essenspenden, Arbeiten in der Küche, Kantine,...
11 Verbände
1. Der CPI ist Mitglied des Deutschen Sängerbundes am La Plata.
12 Ehrungen
1. Der CPI ehrt jährlich aktive Mitglieder, die
- im vergangenen Jahr bei Proben oder Auftritten am öftesten anwesend waren.
- eine Musikerprüfung bestanden haben.
- langjährig aktiv waren.
Sänger erhalten die Ehrennadeln des Sängerbundes:
15 Jahre – Bronze, 25 Jahre – Silber, 50 Jahre – Gold;
Bläser erhalten die Ehrennadeln der Blasmusik:
10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre
2. Die Ehrungen sollen bei der jährlichen Adventsfeier erfolgen.
WENN DIE TEXTFASSUNG NICHT IMMER DEM GRUNDSATZ DER GRAMMATIKALISCHEN GLEICHBEHANDLUNG VON MANN UND FRAU FOLGTE, SO IST DIES AUS GRÜNDEN DER BESSEREN LESBARKEIT GESCHEHEN. IN ALLEN ZUSAMMENHÄNGEN SIND FRAUEN UND MÄNNER GLEICHERMASSEN GEMEINT.
Coro Polifónico Independencia
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